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Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Parlamentarischer Ablauf
Schlagwort:
Finanzausgleich
Titel:
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Kurzreferat:
Änderung div. §§ des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 10), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Februar 2018 (GVBl. S. 5); Anpassung des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes, der Verbundgrundlagen ab dem Jahr 2020 und der
Mehrbelastungsausgleichspauschalen nach § 23 ThürFAG
Vorgangsnummer:
6/6653Dr
Vorgangsablauf:
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1. Beratung
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Überweisung: Haushalts- und Finanzausschuss
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Ausschussberatung-Nicht öffentlich Haushalts- und Finanzausschuss
Ausschussprotokoll 6/69
12.03.2019, S. 9 ; Für diesen Tagesordnungspunkt wird ein gesondertes Beschluss- und Wortprotokoll erstellt.
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Änderungsantrag DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN
Vorlage 6/5594
26.03.2019, 2 S.
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Ausschussvorlage Landtagsverwaltung
Vorlage 6/5447
04.04.2019, 101 S.
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Ausschussberatung-Öffentliche Anhörung Haushalts- und Finanzausschuss
Ausschussprotokoll 6/71
12.04.2019, S. 8 ; Für den in öffentlicher Sitzung beratenen Tagesordnungspunkt wird ein gesondertes Protokoll erstellt.
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Ausschussberatung-Nicht öffentlich Haushalts- und Finanzausschuss
Ausschussprotokoll 6/71
12.04.2019, S. 9 ; Für diesen Tagesordnungspunkt wird ein gesondertes Wortprotokoll erstellt.
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Ausschussvorlage Landtagsverwaltung
Vorlage 6/5550
06.05.2019, 14 S.
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Beschlussempfehlung Haushalts- und Finanzausschuss
Drucksache 6/7280
04.06.2019, 2 S.
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Annahme mit Änderungen empfohlen
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Ausschussvorlage Landtagsverwaltung
Vorlage 6/5681
11.06.2019, 54 S.
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2. Beratung; Teil 1
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Antrag CDU
Drucksache 6/7370
14.06.2019, 2 S.; hier: Antrag der Fraktion der CDU nach § 59 GO Rücküberweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss
Der Antrag auf erneute Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/6653 an den Haushalts- und Finanzausschuss wird abgelehnt.
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2. Beratung; Teil 2
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Überweisung abgelehnt Haushalts- und Finanzausschuss; Der Antrag in Drucksache 6/7370 auf erneute Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/6653 an den Haushalts- und Finanzausschuss wird abgelehnt.
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angenommen; Der Änderungsantrag in Drucksache 6/7342 wird abgelehnt.
Die Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7280 wird angenommen. Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/6653 wird unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung jeweils angenommen.
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Ausfertigung
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Verkündung im GVBl
Detailinformationen:
Beteiligte des Gesetzgebungsverfahrens
Weiterführende Informationen